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Quiz zu Gleichstellung und Diversität an der Universität Wien

3. Die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an den österreichischen Universitäten sind wichtige Kontrollorgane, deren Aufgabe es ist, Diskriminierungen durch Universitätsorgane entgegenzuwirken. Seit wann sind sie gesetzlich verankert?

A. 1960

B. 1970

C. 1980

D. 1990

Info
Die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen wurden durch die Novelle des UOG 1975 im Jahr 1990 gesetzlich verankert. Die Regelungen haben seitdem mehrere Änderungen erfahren. Seit der Novelle des Universitätsgesetzes 2002, die im Jahr 2009 beschlossen wurde, sind die Arbeitskreise beauftragt, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Der Bereich der Diskriminierungen auf Grund von Behinderung fällt trotz mehrerer Novellierungen nach wie vor nicht in die Zuständigkeit der Arbeitskreise.